Bitcoin: Steuern in Deutschland, Österreich und der Schweiz – Tipps & Tricks (2024)

Mit diesen Tipps & Tricks bleiben Gewinne aus Bitcoin im Jahr 2024 steuerfrei. Hier erfährst du alles Wichtige über die Versteuerung im DACH-Raum.

Bitcoin: Steuern in Deutschland, Österreich und der Schweiz – Tipps & Tricks (2024)

Steuern.

Das Wort alleine kann schon Frustration und Verärgerung auslösen.

Aber keine Sorge: Wenn du unsere Tipps und Tricks befolgst, weisst du ganz genau, wie Bitcoin im Jahr 2024 richtig versteuert werden muss. So, dass dir der bürokratische Drachen – auch bekannt als Finanzamt – nichts mehr anhaben kann. Wir zeigen dir, wie es sich in den drei Ländern Deutschland, Österreich und der Schweiz mit den Steuern verhält und erklären am Schluss, wie du die Steuererklärung im Zusammenhang mit Bitcoin richtig einreichst.

Dabei gehen wir hauptsächlich auf den Handel (sprich: Kauf und Verkauf) und das Mining ein.

Falls du mit Futures oder Derivaten handelst, bist du hier falsch.

In diesem Beitrag legen wir den Fokus auf die Versteuerung von echten Kryptowährungen. Und das nicht bei Unternehmen, sondern bei Privatpersonen.

Übrigens: Finanzämter sehen in Bitcoin und anderen Kryptowährungen keinen Unterschied. Deshalb werden wir die beiden Begriffe heute als Synonym verwenden.

Bitte beachte, dass wir keine Steuerberater sind. Unsere Aussagen sollten immer kritisch hinterfragt und überprüft werden. Für eine rechtsverbindliche Beratung konsultierst du am besten einen Steuerberater.

Beginnen wir direkt mit dem grössten Land im DACH-Raum.

Bitcoin-Steuern in Deutschland

Grundsätzlich ist der Handel mit Bitcoin steuerpflichtig. Die digitale Währung wird seit 2013 in Deutschland als eine Art privates Geld gesehen und fällt in die Kategorie „anderes Wirtschaftsgut“. Der Verkauf von Bitcoin ist für dich als Individuum somit ein privates Veräusserungsgeschäft.

Anders als zum Beispiel bei Aktien, unterliegt der damit erwirtschaftete Gewinn also nicht der Abgeltungssteuer.

Wie bei privaten Veräusserungsgeschäften üblich, gibt es eine einjährige Haltefrist. Das heisst, Gewinne aus einem Verkauf werden nur besteuert, wenn die Kryptowährung weniger als 365 Tage gehalten und der Freibetrag von 600€ überschritten wurde.

Wenn die Frist nicht eingehalten wird, muss der Handel in der Steuererklärung geltend gemacht werden und der Erlös wird mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert.

Dieser ist wiederum abhängig von der Höhe der anderen Einkünfte und liegt irgendwo zwischen 14% und 45%.

Ähnlich verhält es sich mit Erträgen aus dem Mining.

Sofern es nicht mit dem Zweck der Gewinnerzielung betrieben wird, ist Mining nicht steuerpflichtig. Erst wenn der Profit realisiert – also in Euro getauscht wird – unterliegt er einer Steuerpflicht. Aber auch nur, wenn die Haltefrist unterschritten wurde.

Bitte beachte, dass das Bundesfinanzministerium (BMF) hier jedoch sehr restriktiv ist.

Es geht im Normalfall davon aus, dass Mining gewerblich betrieben wird. Entsprechend liegt es in deiner Hand, dies zu widerlegen. Denn falls es sich um ein gewerbliches Unternehmen handelt, sind alle Mining-Gewinne steuerpflichtig.

Und was gilt für die Österreicher?

Bitcoin-Steuern in Österreich

In Österreich muss zwischen Altbeständen (sprich: Bitcoin, die vor dem 28. Februar 2021 gekauft wurden) und Neubeständen unterschieden werden.

Auf Profit, der durch Altbestände erzielt wurde, muss nach einer Haltefrist von einem Jahr keine Steuer mehr bezahlt werden. Langfristige Investoren können sich hier entsprechend freuen. Denn das eine Jahr ist schon lange vorbei.

Hingegen unterliegen Kryptowährungen, die ab dem 1. März 2021 angeschafft wurden, unabhängig von der Haltedauer der Kapitalertragssteuer. Pauschal werden 27.5% auf die Kapitalgewinne erhoben.

Im Unterschied zu den anderen zwei Ländern, können in Österreich Kapitalverluste ebenfalls geltend gemacht werden. Und das, ohne dass von einem gewerblichen Handel ausgegangen werden muss. Mit der Steuerreform im März 2022 hat das Land Bitcoin-Transaktionen offiziell als Einkünfte aus Kapitalvermögen klassifiziert. So können mittlerweile Verluste aus der Veräusserung von Kryptowährungen beispielsweise mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden.

Und wie verhält es sich mit Mining?

Mining wird aufgrund der Ressourcenintensität und Organisation grundsätzlich als Gewerbebetrieb angesehen. Dies führt dazu, dass durch Mining erzeugte Bitcoin gewerbliche Einkünfte darstellen und dementsprechend besteuert werden.

Ausnahmen von dieser Regel sind äusserst selten und nur möglich, wenn es sich um privates Mining im kleinen Rahmen handelt.

Und wie sieht es in der Schweiz aus?

Bitcoin-Steuern in der Schweiz

Es ist kein Geheimnis, dass Schweizer vergleichsweise wenig Steuern bezahlen. Das gilt genauso für Bitcoin & Co.

Kryptowährungen werden in der Schweiz als Vermögenswerte angesehen und ähnlich wie Gold behandelt. Allfällige Kapitalgewinne aus dem Verkauf sind damit steuerfrei.

Achtung liebe Trader: Diese Regelung bezieht sich nur auf Privatpersonen, die keinen gewerblichen Handel betreiben. Schlussendlich entscheidet die zuständige Steuerbehörde, ob das wirklich der Fall ist.

Sie schaut sich dabei 5 Kriterien an:

  1. Du hältst die Kryptowährung länger als 6 Monate.
  2. Dein gehandeltes Volumen ist kleiner als der Anfangsbestand vom Jahr mal den Faktor 5.
  3. Die Einnahmen aus dem Trading sind kleiner als 50% deines übrigen Reineinkommens.
  4. Du nutzt kein Fremdkapital für den Handel.
  5. Du handelst nicht mit Optionen.

Je weniger Voraussetzungen du erfüllst, desto wahrscheinlicher ist es, dass dich die Steuerbehörde als gewerbsmässiger Trader einstuft.

Entsprechend wären die Kapitaleinkünfte dann nicht steuerfrei.

Gleiches gilt übrigens für Mining. Erträge, die du generierst, werden zum Einkommen dazugezählt und über deinen persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert.

Heisst das, Bitcoin ist steuerfrei, wenn du ihn nur kaufst und langfristig aufbewahrst?

Nicht ganz.

Kryptowährungen unterliegen in der Schweiz der Vermögenssteuer. Diese ist im Gegensatz zur Einkommensteuer jedoch deutlich tiefer und ist von Kanton zu Kanton und von Vermögen zu Vermögen extrem unterschiedlich. Im Normalfall liegt sie irgendwo zwischen 1 und 5 Promille.

Nun...

Wie reicht man Steuern richtig ein?

Hier gelten für alle Länder mehr oder weniger die gleichen Regeln. Deinen Bestand musst du in der Steuererklärung eintragen. Möchte man kein Risiko eingehen, ist es zudem ratsam, eine Liste aller Bitcoin-Käufe und Verkäufe der Steuererklärung beizulegen (inkl. Screenshots deiner Wallets). Dann wird man bestimmt nie wegen Steuerhinterziehung angeklagt.

Als Bitcoiner verstehe ich aber natürlich, dass man seine Daten nur sehr ungern preisgibt. Allerdings ist das nun mal rechtlich der sicherste Weg.

Bitte beachte: Falls die Coins über einen regulierten Anbieter gekauft wurden, kann der Staat sowieso Kenntnis über Transaktionen oder deinen Bestand erhalten. Steuerbehörden arbeiten international eng zusammen und tauschen untereinander Informationen aus. Ausserdem setzen sie auf fortschrittliche Analyse-Tools, um Unstimmigkeiten in den Steuererklärungen zu identifizieren. Bei Verdacht auf Steuerhinterziehung haben sie das Recht Nachforschungen anzustellen und Nutzerdaten von Kryptobörsen einzuholen.

In Zukunft wird diese Zusammenarbeit wohl unter dem Deckmantel des Geldwäschegesetzes weiter ausgebaut.

Vor allem in der EU.

Merke dir:

Kryptowährungen sind grundsätzlich steuerpflichtig und bei der Steuererklärung anzugeben.

Wenn du möglichst wenig Steuern darauf bezahlen möchtest, solltest du wohl ganz langweilig in Bitcoin sparen, nicht traden, kein Mining betreiben, den Coin langfristig halten, und nach Deutschland ziehen.

Denn wer hätte das gedacht?

Deutschland liegt aktuell tatsächlich auf Platz 1 und ist in Sachen Bitcoin das grösste Steuerparadies im DACH-Raum. Sogar noch knapp vor der Schweiz.